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Zitierungen von § 1 Erstes Überleitungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 1. ÜblG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. ÜblG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 1. ÜblG
... 1950 in Geltung gewesenen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen über die in § 1 Abs. 1 aufgeführten Sachgebiete sind weiter anzuwenden, soweit in diesem Gesetz nichts ... Soweit die Länder oder Gemeinden (Gemeindeverbände) Ausgaben für die in § 1 Abs. 1 aufgeführten Sachgebiete nach § 21 für Rechnung des Bundes leisten, gilt ...
§ 5 1. ÜblG
... und Auftragsausgaben (§ 1 Abs. 1 Ziff. 1) sind die Aufwendungen für Zweckbestimmungen, die in dem der Bundesregierung ...
§ 6 1. ÜblG
... Aufwendungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Ziff. 2 sind 1. Aufwendungen im Zusammenhang mit Lohn- und ...
§ 17 1. ÜblG
... zu den Lasten der Sozialversicherung (§ 1 Abs. 1 Ziff. 11) sind die auf Grund der folgenden Bestimmungen und der Verordnung über die ...
§ 18 1. ÜblG
... Für den Übergang der in § 1 Abs. 1 dieses Gesetzes genannten Ausgaben und der in § 3 dieses Gesetzes genannten Einnahmen ...
§ 21 1. ÜblG
... Ausgaben für die in § 1 Abs. 1 Ziff. 1, 2, 7 bis 10 aufgeführten Sachgebiete sind für Rechnung des Bundes zu ... sind für Rechnung des Bundes zu leisten. Die damit zusammenhängenden Einnahmen (§ 1 Abs. 2) sind an den Bund abzuführen. (2) Die Vorschrift des Absatzes 1 gilt auch ... abzuführen. (2) Die Vorschrift des Absatzes 1 gilt auch für die in § 1 Abs. 1 Ziff. 3 zweiter Halbsatz bezeichneten ...
§ 21a 1. ÜblG
... Die im Geltungsbereich des Gesetzes entstehenden Aufwendungen für die in § 1 Abs. 1 Ziff. 3 bis 6 aufgeführten Sachgebiete werden vom Bund durch Leistung von ... an die Länder abgegolten. Die Abgeltung erfolgt in den Fällen des § 1 Abs. 1 Ziff. 3 zweiter Halbsatz gemäß § 21b, im übrigen gemäß den ...
§ 21b 1. ÜblG
... Für die in § 1 Abs. 1 Ziff. 3 zweiter Halbsatz bezeichneten Fürsorgekosten stehen den Ländern ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Erstattungsverordnung (KOV)V. v. 31.07.1967 BGBl. I S. 860; zuletzt geändert durch Artikel 371 V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
Zitat in folgenden Normen
Zweites Überleitungsgesetz
G. v. 21.08.1951 BGBl. I S. 774; zuletzt geändert durch Artikel 193 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 9 2. ÜblG
... vom 11. Mai 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 307) erfaßt wird; die Bestimmungen des § 1 Abs. 1 Ziff. 7 und des § 2 Ziff. 7 des Ersten Gesetzes zur Überleitung von Lasten und ...
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