Zitierungen von § 21 Erstes Überleitungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 1. ÜblG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. ÜblG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 1. ÜblG
... Der Bund trägt nach Maßgabe der §§ 21 , 21a und 21b 1. die Aufwendungen für Besatzungskosten und ...
§ 4 1. ÜblG
... Ausgaben für die in § 1 Abs. 1 aufgeführten Sachgebiete nach § 21 für Rechnung des Bundes leisten, gilt folgendes: 1. Auf die für ...


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