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Zitierungen von § 21a Erstes Überleitungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21a 1. ÜblG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. ÜblG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 1. ÜblG
... Der Bund trägt nach Maßgabe der §§ 21, 21a und 21b 1. die Aufwendungen für Besatzungskosten und Auftragsausgaben ...
§ 21b 1. ÜblG
... weg. (3) Für die Feststellung der Pauschbeträge gilt § 21a Abs. 3, Abs. 6 Satz 1 und Abs. 7 entsprechend; danach entfällt eine nachträgliche ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/933/v13090.htm