Eingangsformel - Neununddreißigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung (39. FuttMVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 08.07.2010 BGBl. I S. 902 (Nr. 36); Geltung ab 15.07.2010
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Eingangsformel



Auf Grund des § 23 Nummer 1 Buchstabe a in Verbindung mit § 70 Absatz 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2009 (BGBl. I S. 2205) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2010/6/EU der Kommission vom 9. Februar 2010 zur Änderung des Anhangs I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Quecksilber, freies Gossypol, Nitrite und Mowrah, Bassia, Madhuca (ABl. L 37 vom 10.2.2010, S. 29, L 107 vom 29.4.2010, S. 26).



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