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Schlussformel - Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte (WpMiVoG k.a.Abk.)

G. v. 21.07.2010 BGBl. I S. 945 (Nr. 38); zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
Geltung ab 27.07.2010, abweichend siehe Artikel 2
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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Für den Bundespräsidenten

Der Präsident des Bundesrates

Peter Müller

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble