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Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes und anderer Gesetze (BetrPrämDurchfGuaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung des Agrarstatistikgesetzes
In § 98 Absatz 2 des Agrarstatistikgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3886) wird nach Satz 3 folgender Satz eingefügt:
- „Die Angaben zur Bewässerung im Freiland nach § 32 Absatz 2 Nummer 4 dürfen zusammen mit den Hilfsmerkmalen nach § 92 Nummer 1 bis 4 für die Auswahl von zu Befragenden für die Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserentsorgung nach § 8 des Umweltstatistikgesetzes verwendet werden."
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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes und anderer Gesetze
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BetrPrämDurchfGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BetrPrämDurchfGuaÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Artikel 36 BMELV-EUAnpG Änderung des Agrarstatistikgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3886), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 953) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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