Die Einhaltung
- 1.
- des langfristigen Ziels für Ozon,
- 2.
- des nationalen Ziels für PM2,5 sowie
- 3.
- der Zielwerte für PM2,5, Ozon, Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren
ist sicherzustellen, soweit dies mit verhältnismäßigen Maßnahmen, insbesondere solchen, die keine unverhältnismäßigen Kosten verursachen, möglich ist.