Artikel 2 - Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)

Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 2 ändert mWv. 6. August 2010 22. BImSchV 33. BImSchV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juni 2007 (BGBl. I S. 1006) und die Verordnung zur Verminderung von Sommersmog, Versauerung und Nährstoffeinträgen vom 13. Juli 2004 (BGBl. I S. 1612) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. August 2010.



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