Fünfte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (5. AufenthVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 02.08.2010 BGBl. I S. 1134 (Nr. 41); Geltung ab 11.08.2010
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 99 Absatz 1 Nummer 13 und 13a des Aufenthaltsgesetzes, Nummer 13a eingefügt durch Artikel 1 Nummer 10 des Gesetzes vom 20. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2846), verordnet das Bundesministerium des Innern:

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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 11. August 2010 AufenthV § 61h

In § 61h Absatz 1 und 2 der Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch die Verordnung vom 15. Juni 2009 (BGBl. I S. 1287) geändert worden ist, wird jeweils die Angabe „30. Juni 2010" durch die Angabe „30. April 2011" ersetzt.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 10. August 2010.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister des Innern

Thomas de Maizière



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