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Zitierungen von § 6 Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 SGBIIKennzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGBIIKennzV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
V. v. 15.03.2019 BGBl. I S. 339
Artikel 1 1. SGBIIKennzVÄndV
... folgenden Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist" ersetzt. 3. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 10 EGRBEG Änderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... durch das Wort „Leistungsberechtigten" ersetzt. 3. In § 6 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „Hilfebedürftige" durch das Wort ...
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