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Frühere Fassungen von § 2 AuslZuschlV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 28.01.2022 (08.03.2022) | Berichtigung der Zwölften Verordnung zur Änderung der Auslandszuschlagsverordnung vom 22.02.2022 BGBl. I S. 308 |
aktuell vorher | 01.07.2021 (27.01.2022) | Artikel 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Auslandszuschlagsverordnung vom 25.01.2022 BGBl. I S. 96 |
aktuell vorher | 27.06.2020 | Artikel 64 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328 |
aktuell | vor 27.06.2020 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9400/al167566.htm