interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenElfte Verordnung zur Änderung der Auslandszuschlagsverordnung
V. v. 24.06.2020 BGBl. I S. 1485
Artikel 1 11. AuslZuschlVÄndV Änderung der Auslandszuschlagsverordnung ... die sich auf Verheiratete beziehen, gelten entsprechend für Verpartnerte." 3. § 5 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 5 werden die Wörter „6 Prozent ... im Ausland" ersetzt. b) Absatz 7 wird aufgehoben. 4. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Anrechnung des ... Aufgaben der Empfängerin oder des Empfängers von Auslandsdienstbezügen mitwirken. § 5 Absatz 6 und § 5a gelten entsprechend." 6. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt ...
Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Verordnung zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr
V. v. 06.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 78
Vierte Verordnung zur Änderung der Auslandszuschlagsverordnung
V. v. 19.06.2014 BGBl. I S. 803
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