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Zitierungen von § 3 GntDAIVVDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 GntDAIVVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GntDAIVVDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes
V. v. 02.09.2014 BGBl. I S. 1514
Artikel 1 1. GntDAIVAPrVÄndV Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes
... 2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Dienstbehörden; Freistellung". ... a) Die Angabe zu § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Dienstbehörden; Freistellung". b) Die Angabe zu § 11 wird wie folgt ... wird als Präsenzstudiengang und als Fernstudiengang angeboten." 4. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Dienstbehörden; Freistellung ... angeboten." 4. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Dienstbehörden; Freistellung (1) Im Präsenzstudiengang ist die ...
Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat während der COVID-19-Pandemie
V. v. 22.07.2021 BGBl. I S. 3552
Artikel 5 BMIVDAnpV Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes
... Mittel aus den Bewertungen aller im Studiengang erbrachten Leistungen." 13. In § 3 Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2 Satz 2 , § 5 Satz 1, § 8 Absatz 1 Satz 1 bis 3 und Absatz 2 Satz 1, § 10 Absatz 1, § ...
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