interne Verweise§ 5 AAÜG Pflichtbeitragszeiten (vom 01.01.2020) ... Verdienst (§ 256a Abs. 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch) zugrunde gelegt; §§ 6 und 7 sind anzuwenden. (4) Eine Beitragserstattung liegt nicht vor, wenn sie vom ...
§ 6 AAÜG Art der Überführung in die Rentenversicherung (vom 01.01.2018) ... zu berücksichtigen sind. Soweit Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen nach § 7 Abs. 1 Satz 2 den Pflichtbeitragszeiten als Verdienst zugrunde gelegt wird, gelten diese Zeiten als Zeiten der ... zu dem jeweiligen Betrag, der sich nach Anwendung von Absatz 2 ergibt, und in den Fällen des § 7 höchstens bis zu dem jeweiligen Betrag der Anlage 6 zu berücksichtigen. (6) ...
Zitat in folgenden Normen2. AAÜG-Änderungsgesetz
G. v. 27.07.2001 BGBl. I S. 1939
Artikel 1 2. AAÜG-ÄndG Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes ... „zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze nach" ersetzt. 3. § 7 wird Wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Textstelle „30. Juni" ... Wort „sowie" durch das Wort „oder" und die Angabe „§§ 6 und 7 " durch die Angabe „§§ 6 Abs. 2 und 3 sowie 7" ersetzt. b) ... wie folgt gefasst: „Anlage 6 Jahreshöchstverdienst nach § 7 Kalenderjahr Betrag in Deutsche Mark ...
Artikel 2 2. AAÜG-ÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ... enthält und für die die Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen nach § 7 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes in der Fassung des ... ist neu festzustellen. Bei der Neufeststellung der Rente sind § 6 Abs. 2 oder 3 und § 7 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes, § 22a des Fremdrentengesetzes ...
AAÜG-Änderungsgesetz (AAÜG-ÄndG)
G. v. 11.11.1996 BGBl. I S. 1674
Fremdrentengesetz (FRG)
Artikel 1 G. v. 25.02.1960 BGBl. I S. 93, 94; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
§ 8a FRG ... hauptamtlich als Mitarbeiter in einem Staatssicherheitsdienst beschäftigt oder dem in § 7 Abs. 1 Satz 2 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes genannten ...
§ 22a FRG ... als Mitarbeiter in einem Staatssicherheitsdienst beschäftigt waren oder dem in § 7 Abs. 1 Satz 2 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes genannten ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
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