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Zitierungen von § 10 AAÜG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 AAÜG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AAÜG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 AAÜG Überführung in die Rentenversicherung
... 1. Juli 1990 ergibt, höchstens jedoch der jeweilige Höchstbetrag nach § 10 Abs. 1 oder 2, um 6,84 vom Hundert zu erhöhen und solange zu zahlen, bis die nach den ...
§ 11 AAÜG Anpassung von Versorgungsleistungen aufgrund vorzeitiger Entlassung (vom 23.06.2006)
... bei Erreichen besonderer Altersgrenzen und befristete erweiterte Versorgung auf die nach § 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 jeweils maßgebenden Höchstbeträge, b)  ... öffentlich-rechtlicher Art werden auf diese Versorgungsleistungen angerechnet. § 10 Abs. 5 gilt entsprechend. (2) Neben Versorgungsleistungen nach Absatz 1 Satz 1 ... Übergangs- und sonstige Teilrenten aus Sonderversorgungssystemen nicht gewährt. § 10 Abs. 5 gilt entsprechend. (3) Der Anspruch auf Versorgungsleistungen nach Absatz 1 ... begrenzt auf den entsprechenden Vomhundertsatz der Versichertenrente gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2. Neben Renten im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 Nr. 1 ... gelten vom Ersten des auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden Kalendermonats an; § 10 Abs. 5 gilt entsprechend. (5a) Der Anspruch auf Dienstbeschädigungsteilrente aus ...
 
Zitat in folgenden Normen

2. AAÜG-Änderungsgesetz
G. v. 27.07.2001 BGBl. I S. 1939
Artikel 1 2. AAÜG-ÄndG Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes
... „2" das Komma durch einen Punkt ersetzt und Nummer 3 gestrichen. 5. § 10 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Sätze 2 und 3 ...
Artikel 11 2. AAÜG-ÄndG Übergangsregelung
... der Rentenversicherung/Überleitungsanstalt Sozialversicherung nach den §§ 4, 10 und 11 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes, die am 28. April 1999 ...
Artikel 13 2. AAÜG-ÄndG Inkrafttreten
... des Trägers der Rentenversicherung/Überleitungsanstalt Sozialversicherung nach § 10 Abs. 5 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes noch nicht bindend war. ... des Trägers der Rentenversicherung/Überleitungsanstalt Sozialversicherung nach § 10 Abs. 5 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes noch nicht bindend war. ... 5 für Personen, die am 28. April 1999 einen Bescheid des Versorgungsträgers nach § 10 Abs. 5 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes noch nicht bindend war, und ...

AAÜG-Änderungsgesetz (AAÜG-ÄndG)
G. v. 11.11.1996 BGBl. I S. 1674
Artikel 1 AAÜG-ÄndG Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes
... ersetzt. 5. In § 9 Abs. 1 Nr. 2 wird Satz 2 gestrichen. 6. In § 10 Abs. 5 Satz 1 wird die Angabe „Satz 1" gestrichen. 7. § 11 wird wie ... angerechnet." b) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „§ 10 Abs. 5 gilt entsprechend." c) Absatz 3 wird wie folgt gefaßt:  ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 329
§ 307c SGB VI Durchführung der Neuberechnung von Bestandsrenten nach § 307b
... werden die älteren Berechtigten und die Personen zuerst aufgefordert, deren Leistungen nach § 10 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes vorläufig begrenzt sind. Die von dem Berechtigten für Zeiten im Sinne des ...

Zusatzversorgungssystem-Gleichstellungsgesetz (ZVsG)
Artikel 4 G. v. 24.06.1993 BGBl. I S. 1038, 1047; zuletzt geändert durch Artikel 57 Abs. 17 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 6 ZVsG Zeitpunkt und Art der Gleichstellung
... Abtretung weiterzuzahlenden Leistungen nach dem Pensionsstatut vorläufig auf die in § 10 Abs. 2 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes genannten ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetz (Rü-ErgG)
G. v. 24.06.1993 BGBl. I S. 1038; aufgelöst durch Artikel 167 G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1869
Artikel 16 Rü-ErgG Übergangsvorschriften
... oder Arbeitseinkommen zugrunde gelegt worden ist oder sich aus der Anwendung von § 10 Abs. 1 Satz 2 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes ein neuer Zahlbetrag ...