interne Verweise§ 50 GasNZV Festlegungen (vom 29.12.2023) ... 13. (aufgehoben) 14. zur Abwicklung des Lieferantenwechsels nach § 41 , insbesondere zu den Anforderungen und dem Format des elektronischen Datenaustauschs; ... 15. zu den Kriterien für die Identifizierung von Entnahmestellen; hierbei kann sie von § 41 Absatz 3 abweichen; 16. zur Verwaltung und Übermittlung der Stammdaten, die für den ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts
V. v. 30.04.2012 BGBl. I S. 1002
Artikel 4 EnWRVÄndV Änderung der Gasnetzzugangsverordnung ... „§ 42a Elektronischer Datenaustausch". 2. § 41 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 ... zu den Kriterien für die Identifizierung von Entnahmestellen; hierbei kann sie von § 41 Absatz 3 abweichen; 16. zur Verwaltung und Übermittlung der Stammdaten, die ...
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