interne Verweise§ 39f GasNZV Kostenverteilung (vom 20.06.2019) ... Beträge erstatten. (2) Die Kosten für die Erfüllung der Pflichten nach § 39c Absatz 1 muss der anschlussverpflichtete Fernleitungsnetzbetreiber tragen. (3) Die Kosten ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland
V. v. 13.06.2019 BGBl. I S. 786
Artikel 1 LNGFV Änderung der Gasnetzzugangsverordnung ... § 39a Begriffsbestimmungen § 39b Netzanschlusspflicht § 39c Weitere Pflichten des Fernleitungsnetzbetreibers § 39d Vorbereitung des ... Sie ist ab dem Zeitpunkt der Errichtung ein Teil des Energieversorgungsnetzes. § 39c Weitere Pflichten des Fernleitungsnetzbetreibers (1) Der anschlussverpflichtete ... Beträge erstatten. (2) Die Kosten für die Erfüllung der Pflichten nach § 39c Absatz 1 muss der anschlussverpflichtete Fernleitungsnetzbetreiber tragen. (3) Die Kosten ...
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