interne Verweise§ 39f GasNZV Kostenverteilung (vom 20.06.2019) ... Infrastruktur einschließlich der Kosten für die Planung des Netzanschlusses nach § 39d Absatz 5 muss der anschlussverpflichtete Fernleitungsnetzbetreiber zu 90 Prozent tragen. Der ... Fernleitungsnetzbetreiber tragen. (3) Die Kosten für die Prüfung nach § 39d Absatz 2 muss der Anschlussnehmer tragen. (4) Soweit der Anschlussnehmer Kosten nach Absatz 1 ... die Kosten nach Absatz 1 erstellen und hierbei die geleisteten Zahlungen des Anschlussnehmers nach § 39d Absatz 4 verrechnen. Zu viel oder zu wenig gezahlte Beträge muss er dem Anschlussnehmer ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland
V. v. 13.06.2019 BGBl. I S. 786
Artikel 1 LNGFV Änderung der Gasnetzzugangsverordnung ... § 39c Weitere Pflichten des Fernleitungsnetzbetreibers § 39d Vorbereitung des Netzanschlusses § 39e Realisierungsfahrplan § ... die Grundsätze der effizienten Leistungserbringung beachten. § 39d Vorbereitung des Netzanschlusses (1) Richtet ein Anschlussnehmer ein schriftliches ... Infrastruktur einschließlich der Kosten für die Planung des Netzanschlusses nach § 39d Absatz 5 muss der anschlussverpflichtete Fernleitungsnetzbetreiber zu 90 Prozent tragen. Der ... Fernleitungsnetzbetreiber tragen. (3) Die Kosten für die Prüfung nach § 39d Absatz 2 muss der Anschlussnehmer tragen. (4) Soweit der Anschlussnehmer Kosten nach Absatz 1 ... die Kosten nach Absatz 1 erstellen und hierbei die geleisteten Zahlungen des Anschlussnehmers nach § 39d Absatz 4 verrechnen. Zu viel oder zu wenig gezahlte Beträge muss er dem Anschlussnehmer erstatten oder ...
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