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Zitierungen von § 11 Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 VersStaatsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VersStaatsV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 VersStaatsV Ersetzung von § 107b BeamtVG
... Zeit nach Inkrafttreten des Staatsvertrages ausschließlich die Regelungen der §§ 10 bis ...
§ 12 VersStaatsV Erneuter Dienstherrenwechsel nach Inkrafttreten des Staatsvertrages
... in Fällen des § 11 nach Inkrafttreten des Staatsvertrages ein weiterer Dienstherrenwechsel, der die Voraussetzungen ... gilt für die nach § 107b BeamtVG erstattungspflichtigen Dienstherren § 11 mit der Maßgabe, dass die Abfindung an den aufnehmenden Dienstherrn abweichend von § 11 ... 11 mit der Maßgabe, dass die Abfindung an den aufnehmenden Dienstherrn abweichend von § 11 Abs. 3 Satz 1 innerhalb von sechs Monaten nach Unterrichtung der zahlungspflichtigen Dienstherren ... Zeiten nicht zugerechnet werden, für die eine Abfindung nach Satz 1 geleistet wird; § 11 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Satz 3 gilt ...
§ 13 VersStaatsV Quotelung ohne Erstattungspflicht nach § 107b BeamtVG
... verpflichteten Dienstherren und dem berechtigten Dienstherrn entsprechend § 11 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Satz 3 zuzurechnen; dies gilt nicht, wenn die Erstattungspflicht nach ...