Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2014 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 3 - Arbeitnehmer-Entsendegesetz-Meldeverordnung (AEntGMeldV)

V. v. 10.09.2010 BGBl. I S. 1304 (Nr. 49); aufgehoben durch § 4 V. v. 26.11.2014 BGBl. I S. 1825
Geltung ab 09.10.2010; FNA: 810-20-2 Arbeitsförderung
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§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 9. Oktober 2010 AEntGMeldV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Arbeitnehmer-Entsendegesetz-Meldeverordnung vom 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1401) außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. Oktober 2010.



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