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§ 4 - Einhufer-Blutarmut-Verordnung (EinhBlutArmV k.a.Abk.)

V. v. 04.10.2010 BGBl. I S. 1326 (Nr. 49); zuletzt geändert durch Artikel 8a V. v. 31.03.2020 BGBl. I S. 752
Geltung ab 09.10.2010; FNA: 7831-1-54-7 Tierseuchenbekämpfung
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§ 4 Blutprobenentnahme, epidemiologische Nachforschungen



(1) Im Falle des Verdachts des Ausbruchs der Einhufer-Blutarmut führt die zuständige Behörde unverzüglich eine klinische und serologische Untersuchung des seuchenverdächtigen Einhufers auf die Einhufer-Blutarmut durch. Im Falle verendeter oder getöteter Einhufer ordnet sie die virologische oder serologische Untersuchung auf die Einhufer-Blutarmut an.

(2) Ergeben sich auf Grund einer Untersuchung nach Absatz 1 Satz 1 oder 2 Anhaltspunkte für einen Ausbruch der Einhufer-Blutarmut, so führt die zuständige Behörde epidemiologische Nachforschungen durch. Die epidemiologischen Nachforschungen erstrecken sich mindestens auf

1.
den Zeitraum, in dem das Virus der Einhufer-Blutarmut bereits im Betrieb gewesen sein kann, bevor der Verdacht angezeigt worden ist,

2.
die Ermittlung anderer Betriebe, aus denen Einhufer in den betroffenen Betrieb oder in die Einhufer aus dem betroffenen Betrieb verbracht worden sein können, und

3.
die Ermittlung aller Kontakte der Einhufer des betroffenen Betriebes zu anderen Einhufern.



 

Zitierungen von § 4 Einhufer-Blutarmut-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 EinhBlutArmV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EinhBlutArmV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 EinhBlutArmV Schutzmaßnahmen in dem betroffenen Betrieb
... der verendeten oder getöteten Einhufer auf die Einhufer-Blutarmut an. § 4 Absatz 2 Satz 2 und die §§ 5 und 6 gelten entsprechend. (2) Der Tierhalter ...
§ 9 EinhBlutArmV Ansteckungsverdacht (vom 07.05.2016)
... Untersuchung auf die Einhufer-Blutarmut für alle durch die Nachforschungen nach § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und 3 ermittelten Einhufer durch. Ist die serologische ...
§ 13 EinhBlutArmV Ordnungswidrigkeiten (vom 10.04.2020)
... vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, 3. einer vollziehbaren Anordnung nach § 3, § 4 Absatz 1 Satz 2 , § 5 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 4, jeweils auch in Verbindung mit § 9 Absatz 2, nach ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 33 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Einhufer-Blutarmut-Verordnung
... Anordnung zuwiderhandelt, 3. einer vollziehbaren Anordnung nach § 3, § 4 Absatz 1 Satz 2, § 5 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 4, jeweils auch in Verbindung mit § 9 ...