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§ 4 - Einhufer-Blutarmut-Verordnung (EinhBlutArmV k.a.Abk.)
V. v. 04.10.2010 BGBl. I S. 1326 (Nr. 49); zuletzt geändert durch Artikel 8a V. v. 31.03.2020 BGBl. I S. 752
Geltung ab 09.10.2010; FNA: 7831-1-54-7 Tierseuchenbekämpfung
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Geltung ab 09.10.2010; FNA: 7831-1-54-7 Tierseuchenbekämpfung
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§ 4 Blutprobenentnahme, epidemiologische Nachforschungen
§ 4 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Im Falle des Verdachts des Ausbruchs der Einhufer-Blutarmut führt die zuständige Behörde unverzüglich eine klinische und serologische Untersuchung des seuchenverdächtigen Einhufers auf die Einhufer-Blutarmut durch. Im Falle verendeter oder getöteter Einhufer ordnet sie die virologische oder serologische Untersuchung auf die Einhufer-Blutarmut an.
(2) Ergeben sich auf Grund einer Untersuchung nach Absatz 1 Satz 1 oder 2 Anhaltspunkte für einen Ausbruch der Einhufer-Blutarmut, so führt die zuständige Behörde epidemiologische Nachforschungen durch. Die epidemiologischen Nachforschungen erstrecken sich mindestens auf
- 1.
- den Zeitraum, in dem das Virus der Einhufer-Blutarmut bereits im Betrieb gewesen sein kann, bevor der Verdacht angezeigt worden ist,
- 2.
- die Ermittlung anderer Betriebe, aus denen Einhufer in den betroffenen Betrieb oder in die Einhufer aus dem betroffenen Betrieb verbracht worden sein können, und
- 3.
- die Ermittlung aller Kontakte der Einhufer des betroffenen Betriebes zu anderen Einhufern.
Zitierungen von § 4 Einhufer-Blutarmut-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 EinhBlutArmV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EinhBlutArmV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 EinhBlutArmV Schutzmaßnahmen in dem betroffenen Betrieb
... der verendeten oder getöteten Einhufer auf die Einhufer-Blutarmut an. § 4 Absatz 2 Satz 2 und die §§ 5 und 6 gelten entsprechend. (2) Der Tierhalter ...
§ 9 EinhBlutArmV Ansteckungsverdacht (vom 07.05.2016)
... Untersuchung auf die Einhufer-Blutarmut für alle durch die Nachforschungen nach § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und 3 ermittelten Einhufer durch. Ist die serologische ...
§ 13 EinhBlutArmV Ordnungswidrigkeiten (vom 10.04.2020)
... vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, 3. einer vollziehbaren Anordnung nach § 3, § 4 Absatz 1 Satz 2 , § 5 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 4, jeweils auch in Verbindung mit § 9 Absatz 2, nach ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 33 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Einhufer-Blutarmut-Verordnung
... Anordnung zuwiderhandelt, 3. einer vollziehbaren Anordnung nach § 3, § 4 Absatz 1 Satz 2, § 5 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 4, jeweils auch in Verbindung mit § 9 ...
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