Tools:
Update via:
Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze (AufenthGuaÄndGB k.a.Abk.)
Berichtigung
Das Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze vom 14. März 2005 (BGBl. I S. 721) ist wie folgt zu berichtigen:
Artikel 6 Nummer 6b Doppelbuchstabe bb muss wie folgt lauten:
Bundesministerium des Innern
Im Auftrag Hecker
Artikel 6 Nummer 6b Doppelbuchstabe bb muss wie folgt lauten:
- „bb)
- Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 angefügt:„(2) Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes besitzen und die besondere Bedürfnisse haben, wie beispielsweise unbegleitete Minderjährige oder Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wird die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt.""
Bundesministerium des Innern
Im Auftrag Hecker
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9434/a167871.htm