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I. - Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten für den Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGÜbertrAnO)

A. v. 27.09.2010 BGBl. I S. 1363 (Nr. 49); aufgehoben durch VIII. A. v. 14.01.2013 BGBl. I S. 105
Geltung ab 09.10.2010; FNA: 2030-14-175 Beamte
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I. Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich des allgemeinen Beamtenrechts und des Besoldungsrechts einschließlich der Entscheidung über Widersprüche und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis



1.
Die allgemeinen beamtenrechtlichen Befugnisse und die besoldungsrechtlichen Befugnisse mit Ausnahme der Ernennungs- und Entlassungsbefugnis für Beamtinnen und Beamte werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist, auf den Betrieb Sozialstrategie, Beamten- und Dienstrecht übertragen.

2.
Die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in allgemeinen beamten- oder besoldungsrechtlichen Angelegenheiten wird dem Betrieb Personal-Service-Telekom übertragen. Von der Übertragung ausgenommen ist die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden betreffend

a)
Verwaltungsakte des Vorstands,

b)
das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 66 des Bundesbeamtengesetzes,

c)
die Feststellung des Verlustes der Besoldung nach § 9 des Bundesbesoldungsgesetzes und

d)
missbilligende Äußerungen.

Die Zuständigkeit für die Entscheidung über Widersprüche gegen die in Satz 2 Buchstabe b bis d genannten Maßnahmen wird dem Betrieb Sozialstrategie, Beamten- und Dienstrecht übertragen, es sei denn, dass der Vorstand die mit dem Widerspruch angefochtene Maßnahme getroffen hat.

3.
Die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis wird dem Betrieb Sozialstrategie, Beamten- und Dienstrecht übertragen.