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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2012 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
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I. - Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten für den Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGÜbertrAnO)
A. v. 27.09.2010 BGBl. I S. 1363 (Nr. 49); aufgehoben durch VIII. A. v. 14.01.2013 BGBl. I S. 105
Geltung ab 09.10.2010; FNA: 2030-14-175 Beamte
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Geltung ab 09.10.2010; FNA: 2030-14-175 Beamte
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I. Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich des allgemeinen Beamtenrechts und des Besoldungsrechts einschließlich der Entscheidung über Widersprüche und der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
- 1.
- Die allgemeinen beamtenrechtlichen Befugnisse und die besoldungsrechtlichen Befugnisse mit Ausnahme der Ernennungs- und Entlassungsbefugnis für Beamtinnen und Beamte werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist, auf den Betrieb Sozialstrategie, Beamten- und Dienstrecht übertragen.
- 2.
- Die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in allgemeinen beamten- oder besoldungsrechtlichen Angelegenheiten wird dem Betrieb Personal-Service-Telekom übertragen. Von der Übertragung ausgenommen ist die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden betreffend
- a)
- Verwaltungsakte des Vorstands,
- b)
- das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 66 des Bundesbeamtengesetzes,
- c)
- die Feststellung des Verlustes der Besoldung nach § 9 des Bundesbesoldungsgesetzes und
- d)
- missbilligende Äußerungen.
- 3.
- Die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis wird dem Betrieb Sozialstrategie, Beamten- und Dienstrecht übertragen.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9437/a167879.htm