Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Schlussformel - Zweiundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (52. BEG§ 172DV k.a.Abk.)

Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister der Finanzen

In Vertretung Werner Gatzer

Anzeige