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IV. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BMinBFBeihZustAnO k.a.Abk.)

A. v. 14.10.2010 BGBl. I S. 1403 (Nr. 51)
Geltung ab 01.11.2010; FNA: 2030-14-176 Beamte

IV.


IV. ändert mWv. 31. Oktober 2010 BMinBFBeihZustAnO

Die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1251) tritt mit Ablauf des 30. Oktober 2010 für die Zukunft außer Kraft.