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Artikel 2 - Beschäftigungschancengesetz (BeschCG k.a.Abk.)

G. v. 24.10.2010 BGBl. I S. 1417, 2329 (Nr. 52); Geltung ab 01.01.2011, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 2 Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes


Artikel 2 hat 1 frühere Fassung, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2011 AÜG § 11

Dem § 11 Absatz 4 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), das zuletzt durch Artikel 19 Absatz 6 des Gesetzes vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:

„Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung kann durch Vereinbarung von Kurzarbeit für die Zeit aufgehoben werden, für die dem Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gezahlt wird; eine solche Vereinbarung kann das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bis längstens zum 31. März 2012 ausschließen."





 

Frühere Fassungen von Artikel 2 Beschäftigungschancengesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2011Berichtigung des Beschäftigungschancengesetzes
vom 27.12.2010 BGBl. I S. 2329

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 2 Beschäftigungschancengesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BeschCG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeschCG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung des Beschäftigungschancengesetzes
B. v. 27.12.2010 BGBl. I S. 2329
Berichtigung BeschCGBer
... „zweiter Halbsatz" durch die Angabe „Satz 2" ersetzt. 2. Artikel 2 wird wie folgt gefasst: „Artikel 2 Änderung des ... 2" ersetzt. 2. Artikel 2 wird wie folgt gefasst: „Artikel 2 Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Dem § 11 Absatz 4 des ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 642
Artikel 1 1. AÜGÄndG Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1417, 2329) geändert worden ist, wird wie folgt ...