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Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften (PassVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Passverordnung



Die Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. November 2008 (BGBl. I S. 2201) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 1 wird folgender Satz angefügt:

„Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 11."

2.
Dem § 2 wird folgender Satz angefügt:

„Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 11."

3.
Dem § 3 wird folgender Satz angefügt:

„Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 11."

4.
Dem § 4 wird folgender Absatz 5 angefügt:

„(5) Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 11. Für die Änderung des Dienstortes und der Dienstbezeichnung kann ein Änderungsaufkleber nach dem in der Anlage 7a abgedruckten Muster verwendet werden."

5.
§ 15 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Wird die Amtshandlung bei einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland vorgenommen, sind die Gebühren nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und b um 21 Euro, die Gebühren nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe e, f und i um 13 Euro und die Gebühren nach Absatz 1 Nummer 2 um 12 Euro anzuheben."

6.
§ 18 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Vordrucke für Kinderreisepässe, die der Anlage 2 in der bis zum 31. Oktober 2010 geltenden Fassung entsprechen, Vordrucke für vorläufige Reisepässe, die der Anlage 3 in der bis zum 31. Oktober 2010 geltenden Fassung entsprechen, Vordrucke für vorläufige Dienstpässe, die der Anlage 6 in der bis zum 31. Oktober 2010 geltenden Fassung entsprechen und Vordrucke für vorläufige Diplomatenpässe, die der Anlage 7 in der bis zum 31. Oktober 2010 geltenden Fassung entsprechen, können bis zum 31. Oktober 2011 weiterverwendet werden."

7.
Passkartenvorderseite und Passbuchinnenseite 1 sowie Passbuchinnenseiten 4 und 5 des in der Anlage 1 zu § 1 enthaltenen Passmusters werden durch das im Anhang befindliche Passmuster: Reisepass (32 Seiten) ersetzt.

8.
Passkartenvorderseite und Passbuchinnenseite 1 sowie Passbuchinnenseiten 4 und 5 des in der Anlage 1a zu § 1 enthaltenen Passmusters werden durch das im Anhang befindliche Passmuster: Reisepass (48 Seiten) ersetzt.

9.
Passbuchinnenseiten 6 und 7, der Aufkleber Personaldaten sowie der Aufkleber Verlängerung/Änderung des in der Anlage 2 zu § 2 enthaltenen Passmusters werden durch das im Anhang befindliche Passmuster: Kinderreisepass ersetzt.

10.
Passbuchinnenseiten 6 und 7 sowie der Aufkleber Personaldaten des in der Anlage 3 zu § 3 enthaltenen Passmusters werden durch das im Anhang befindliche Passmuster: Vorläufiger Reisepass ersetzt.

11.
Passkartenvorderseite und Passbuchinnenseite 1 sowie Passbuchinnenseiten 4 und 5 des in der Anlage 4 zu § 4 enthaltenen Passmusters werden durch das im Anhang befindliche Passmuster: Dienstpass ersetzt.

12.
Passkartenvorderseite und Passbuchinnenseite 1 sowie Passbuchinnenseiten 4 und 5 des in der Anlage 5 zu § 4 enthaltenen Passmusters werden durch das im Anhang befindliche Passmuster: Diplomatenpass ersetzt.

13.
Passbuchinnenseiten 6 und 7 sowie der Aufkleber Personaldaten des in der Anlage 6 zu § 4 enthaltenen Passmusters werden durch das im Anhang befindliche Passmuster: Vorläufiger Dienstpass ersetzt.

14.
Passbuchinnenseiten 6 und 7 sowie der Aufkleber Personaldaten des in der Anlage 7 zu § 4 enthaltenen Passmusters werden durch das im Anhang befindliche Passmuster: Vorläufiger Diplomatenpass ersetzt.

15.
Nach Anlage 7 zu § 4 wird die im Anhang befindliche Anlage 7a: Aufkleber Dienstort- und Dienstbezeichnungsänderung eingefügt.

16.
Die im Anhang befindliche Anlage 11: Formale Anforderungen an die Einträge im Reisepass wird angefügt.



 

Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 PassVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PassVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anhang PassVuaÄndV
... zu Artikel 1 Nummer 7 Reisepass (32 Seiten) Passkartenvorderseite und Passbuchinnenseite ... Passbuchinnenseiten 4 und 5 (BGBl. 2010 I S. 1443)] Anhang zu Artikel 1 Nummer 8 Reisepass (48 Seiten) Passkartenvorderseite und Passbuchinnenseite ... Passbuchinnenseiten 4 und 5 (BGBl. 2010 I S. 1444)] Anhang zu Artikel 1 Nummer 9 Kinderreisepass Passbuchinnenseiten 6 und 7  ... Aufkleber Verlängerung/Änderung (BGBl. 2010 I S. 1446)] Anhang zu Artikel 1 Nummer 10 Vorläufiger Reisepass Passbuchinnenseiten 6 und 7  ... Reisepass, Aufkleber Personaldaten (BGBl. 2010 I S. 1447)] Anhang zu Artikel 1 Nummer 11 Dienstpass Passkartenvorderseite und Passbuchinnenseite 1  ... Passbuchinnenseiten 4 und 5 (BGBl. 2010 I S. 1448)] Anhang zu Artikel 1 Nummer 12 Diplomatenpass Passkartenvorderseite und Passbuchinnenseite 1 ... Passbuchinnenseiten 4 und 5 (BGBl. 2010 I S. 1449)] Anhang zu Artikel 1 Nummer 13 Vorläufiger Dienstpass Passbuchinnenseiten 6 und 7  ... Dienstpass, Aufkleber Personaldaten (BGBl. 2010 I S. 1450)] Anhang zu Artikel 1 Nummer 14 Vorläufiger Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 6 und 7 ... Diplomatenpass, Aufkleber Personaldaten (BGBl. 2010 I S. 1451)] Anhang zu Artikel 1 Nummer 15 Anlage 7a Aufkleber Dienstort- und ... und Dienstbezeichnungsänderung (BGBl. 2010 I S. 1452)] Anhang zu Artikel 1 Nummer 16 Anlage 11 Formale Anforderungen an die Einträge im Reisepass  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung sowie der Personalausweisgebührenverordnung
V. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 330
Artikel 1 PassVuaÄndV Änderung der Passverordnung
... Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1440) geändert worden ist, wird wie folgt ...