Zitierungen von § 8 PAuswV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 PAuswV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PAuswV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 PAuswV Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (vom 01.11.2023)
...  b) die Übermittlung sämtlicher Ausweisantragsdaten und die in § 8 Absatz 1 Satz 2 genannten Daten von den Personalausweisbehörden an den Ausweishersteller, c) den ...
§ 16 PAuswV Übermittlung der Sperrsumme, des Sperrschlüssels und des letzten Tages der Gültigkeitsdauer an den Sperrlistenbetreiber (vom 01.09.2021)
... eines Personalausweises, bevor er diesen an die Personalausweisbehörde sendet. § 8 Absatz 1 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend. Der Sperrlistenbetreiber bestätigt dem Ausweishersteller ...
§ 36c PAuswV Nicht auf die eID-Karte entsprechend anwendbare Vorschriften (vom 01.09.2021)
... 2 Buchstabe a, 2. § 4 Absatz 1 Nummer 4, 3. § 7, 4. § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 , 5. § 9, 6. § 11, 7. § 12, 8. § ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
V. v. 15.10.2020 BGBl. I S. 2199
Artikel 2 2. PassVuaÄndV Änderung der Personalausweisverordnung
... 2 Buchstabe a, 2. § 4 Absatz 1 Nummer 4, 3. § 7, 4. § 8 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 , 5. § 9, 6. § 11, 7. § 12, 8. ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung
V. v. 28.09.2017 BGBl. I S. 3521
Artikel 1 2. PAuswVÄndV Änderung der Personalausweisverordnung
... Wörtern „sämtlicher Ausweisantragsdaten" die Wörter „und die in § 8 Absatz 1 Satz 2 genannten Daten" eingefügt. cc) In Buchstabe c werden nach den Wörtern ... b) Die bisherigen Nummern 5 bis 7 werden die Nummern 4 bis 6. 5. § 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed