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Zitierungen von § 3b VwDVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3b VwDVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VwDVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 VwDVG Übermittlung und Verwendung (vom 29.12.2022)
... Zwecke jährlich die bei ihnen vorhandenen Daten nach Maßgabe der §§ 3a und 3b und der nach § 5 erlassenen Rechtsverordnung. Die in den Sätzen 1 und 2 ...
§ 5 VwDVG Verordnungsermächtigung (vom 01.07.2019)
... Bundesrates weitere Daten zu Wirtschaftseinheiten festzulegen, die nach den §§ 3a und 3b zu übermitteln sind, sofern dies für die in § 1 Absatz 2 festgelegten Zwecke ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Statistikregistergesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2727
Artikel 2 StatRegGÄndG Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes
... 3 Absatz 1 Nummer 9 in Verbindung mit § 8 des Bundesstatistikgesetzes." 2. In § 3b Satz 1 wird der Satzteil vor Nummer 1 wie folgt gefasst: „Die Deutsche Bundesbank ... geltenden Fassung, soweit sie der Deutschen Bundesbank vorliegen:". 3. Nach § 3b wird folgender § 3c eingefügt: „§ 3c Daten über bewilligte ...
Gesetz zur ergänzenden Regelung der statistischen Verwendung von Verwaltungsdaten und zur Regelung der Übermittlung von Einzelangaben zu multinationalen Unternehmensgruppen an statistische Stellen
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2637; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1751
Artikel 1 UnDaStatG Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes
... Zwecke jährlich die bei ihnen vorhandenen Daten nach Maßgabe der §§ 3a und 3b und der nach § 5 erlassenen Rechtsverordnung. Die in den Sätzen 1 und 2 genannten ... könnten." 2. Nach § 3 werden die folgenden §§ 3a und 3b eingefügt: „§ 3a Daten der Bundesanstalt für ... statistischen Ämtern der Länder beschäftigten Personen entsprechend. § 3b Daten der Deutschen Bundesbank Die Deutsche Bundesbank übermittelt dem ... Bundesrates weitere Daten zu Wirtschaftseinheiten festzulegen, die nach den §§ 3a und 3b zu übermitteln sind, sofern dies für die in § 1 Absatz 2 festgelegten Zwecke ...
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