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Artikel 7 - Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Wirtschaftsstatistiken, zur Änderung von Statistikgesetzen und zur Anpassung einzelner Vorschriften an den Vertrag von Lissabon (VwDVGEGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 12. November 2010 AWG § 33, § 34

Das Außenwirtschaftsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Mai 2009 (BGBl. I S. 1150) wird wie folgt geändert:

1.
§ 33 Absatz 4 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden nach den Wörtern „in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.

b)
In Satz 2 werden nach den Wörtern „der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.

2.
In § 34 Absatz 4 Nummer 2 und 3 werden jeweils nach den Wörtern „eines Rechtsaktes der Europäischen Gemeinschaften" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 7 Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Wirtschaftsstatistiken, zur Änderung von Statistikgesetzen und zur Anpassung einzelner Vorschriften an den Vertrag von Lissabon

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 VwDVGEGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VwDVGEGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Artikel 71 BRBG 2010 Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Mai 2009 (BGBl. I S. 1150), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 4. November 2010 (BGBl. I S. 1480) geändert worden ist, werden die ...