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Artikel 2 - Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (2. BKRUG k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 30. Juni 2011 InsO § 21, § 96, § 166, § 223
Die Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), die zuletzt durch Artikel 8 Absatz 7 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2355) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 21 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 2 werden die Wörter „ein System" durch das Wort „Systeme" ersetzt.
- b)
- Folgender Satz wird angefügt:
„Dies gilt auch dann, wenn ein solches Rechtsgeschäft des Schuldners am Tag der Anordnung getätigt und verrechnet oder eine Finanzsicherheit bestellt wird und der andere Teil nachweist, dass er die Anordnung weder kannte noch hätte kennen müssen; ist der andere Teil ein Systembetreiber oder Teilnehmer in dem System, bestimmt sich der Tag der Anordnung nach dem Geschäftstag im Sinne des § 1 Absatz 16b des Kreditwesengesetzes."
- 2.
- In § 96 Absatz 2 werden die Wörter „ein System" durch das Wort „Systeme" und der Punkt am Satzende durch ein Semikolon ersetzt sowie folgender Halbsatz angefügt:
„ist der andere Teil ein Systembetreiber oder Teilnehmer in dem System, bestimmt sich der Tag der Eröffnung nach dem Geschäftstag im Sinne des § 1 Absatz 16b des Kreditwesengesetzes." - 3.
- In § 166 Absatz 3 Nummer 1 werden nach den Wörtern „zu Gunsten" die Wörter „des Betreibers oder" eingefügt.
- 4.
- In § 223 Absatz 1 Nummer 1 werden vor den Wörtern „dem Teilnehmer" die Wörter „dem Betreiber oder" eingefügt.
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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. BKRUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. BKRUG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 13 2. BKRUG Inkrafttreten
... e, Nummer 2 Buchstabe d, e und f, Nummer 10 Buchstabe b, Nummer 28, 38 und 39 sowie Artikel 2 treten am 30. Juni 2011 in Kraft. (3) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885, 2013 I 81
Artikel 3 HBeglG 2011 Änderung der Insolvenzordnung
... Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. November 2010 (BGBl. I S. 1592) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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