Artikel 13 - Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (2. BKRUG k.a.Abk.)

Artikel 13 Inkrafttreten



(1) Artikel 1 dieses Gesetzes tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 31. Dezember 2010 in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe e, Nummer 2 Buchstabe d, e und f, Nummer 10 Buchstabe b, Nummer 28, 38 und 39 sowie Artikel 2 treten am 30. Juni 2011 in Kraft.

(3) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. November 2010.



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