Das Studium umfasst mindestens folgende Inhalte:
- 1.
- Rechtswissenschaften mit den Schwerpunkten Sozialversicherungsrecht, allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht, Verfassungsrecht, Europarecht, Grundlagen des Privatrechts sowie das Recht der betrieblichen und privaten Altersvorsorge,
- 2.
- Verwaltungswissenschaften mit den Schwerpunkten Verwaltungslehre sowie Informations- und Kommunikationstechnologie,
- 3.
- Wirtschaftswissenschaften mit den Schwerpunkten Verwaltungsbetriebswirtschaft, Volkswirtschaft und öffentliche Finanzwirtschaft,
- 4.
- Sozialwissenschaften mit den Schwerpunkten Soziologie, Politologie und Sozialpsychologie.