Änderung Anlage D16 AufenthV vom 04.12.2020

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Anlage D17 AufenthV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 04.12.2020 geltenden Fassung
Anlage D16 AufenthV n.F. (neue Fassung)
in der am 04.12.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2606
(heute geltende Fassung) 
 

(Text alte Fassung)

Anlage D17 Aufkleber zur Anschriftenänderung (§ 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes)


(Text neue Fassung)

Anlage D16 Aufkleber zur Anschriftenänderung (§ 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes)


(Textabschnitt unverändert)

Aufkleber zur Anschriftenänderung (BGBl. I 2011 S. 1548)




(heute geltende Fassung) 
 



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