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Änderung Anlage D15 AufenthV vom 29.01.2013

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage D15 AufenthV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 29.01.2013 geltenden Fassung
Anlage D15 AufenthV n.F. (neue Fassung)
in der am 29.01.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 21.01.2013 BGBl. I S. 86

(Text alte Fassung)

Anlage D15 Aufenthaltskarte (§ 5 Abs. 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU) und Aufenthaltserlaubnis, die Ausländern ausgestellt wird, die auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit ein Aufenthaltsrecht besitzen


(Text neue Fassung)

Anlage D15 Aufenthaltskarte (§ 5 Absatz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU) und Aufenthaltserlaubnis, die Ausländern ausgestellt wird, die auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit ein Aufenthaltsrecht besitzen


(Textabschnitt unverändert)

(Muster siehe BGBl. I 2007 S. 2110 - 2111)




 
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