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Änderung Anlage D16 AufenthV vom 29.01.2013

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage D16 AufenthV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 29.01.2013 geltenden Fassung
Anlage D16 AufenthV n.F. (neue Fassung)
in der am 29.01.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 21.01.2013 BGBl. I S. 86
 

(Text alte Fassung)

Anlage D16 Bescheinigung des Daueraufenthalts und Daueraufenthaltskarte (§ 5 Abs. 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU)


(Text neue Fassung)

Anlage D16 Bescheinigung des Daueraufenthalts und Daueraufenthaltskarte (§ 5 Absatz 5 des Freizügigkeitsgesetzes/EU)


(Textabschnitt unverändert)

(Muster siehe BGBl. I 2007 S. 2112 - 2113)



 

 
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