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Änderung Anlage D4c AufenthV vom 01.03.2017
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Anlage D4c AufenthV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.03.2017 geltenden Fassung | Anlage D4c AufenthV n.F. (neue Fassung) in der am 01.03.2017 geltenden Fassung durch Artikel 2 V. v. 15.02.2017 BGBl. I S. 162 |
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(Text alte Fassung) Anlage D4c Reiseausweis für Ausländer nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 | (Text neue Fassung)Anlage D4c Ausweismuster Reiseausweis für Ausländer nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 |
(Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2056 - 2063) (+ Änderungen:) - Innenseiten 4 und 5 - | - Einband - - Vorsatz und Passkartentitelseite - - Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1 - Die Seiten 1 bis 32 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert. - Passbuchinnenseiten 2 und 3 - - Passbuchinnenseiten 4 und 5 - - Passbuchinnenseiten 6 und 7 - - Passbuchinnenseiten 8 und 9 - - Passbuchinnenseiten 10 und 11 - - Passbuchinnenseiten 12 und 13 - (Anm. d. Red.: die nachfolgenden Passbuchinnenseiten 14 bis 31 sind bis auf die Seitennummer gleichlautend und hier nicht wiedergegeben, im BGBl. sind diese Seiten enthalten) - Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz des hinteren Einbandes - |
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