interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
V. v. 27.02.2013 BGBl. I S. 351
Datenaustauschverbesserungsgesetz
G. v. 02.02.2016 BGBl. I S. 130; zuletzt geändert durch Artikel 346 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 7 EUAufhAsylRUG Änderung von Verordnungen (vom 10.06.2008) ... 3 Visumverfahren" wird folgende Angabe eingefügt: „§ 30a Bestimmung der zuständigen Stelle bei der Beteiligung im Visumverfahren". b) ... ersetzt. 10. Nach der Überschrift des Abschnitts 3 wird folgender § 30a eingefügt: „§ 30a Bestimmung der zuständigen Stelle bei der ... des Abschnitts 3 wird folgender § 30a eingefügt: „§ 30a Bestimmung der zuständigen Stelle bei der Beteiligung im Visumverfahren Die ...
Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
G. v. 22.11.2011 BGBl. I S. 2258
Artikel 12 AufenthRÄndG 2011 Änderung von Verordnungen ... 2080) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Angabe zu § 30a in der Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: „§ 30a ... zu § 30a in der Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: „§ 30a Bestimmung der zuständigen Stelle bei der Beteiligung im Visumverfahren und bei der ... befreit sind." b) Absatz 3 wird aufgehoben. 4. § 30a wird wie folgt gefasst: „§ 30a Bestimmung der zuständigen Stelle bei ... 3 wird aufgehoben. 4. § 30a wird wie folgt gefasst: „§ 30a Bestimmung der zuständigen Stelle bei der Beteiligung im Visumverfahren und bei der ...
Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
V. v. 30.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 233; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 4 FachKrEFV Änderung der Aufenthaltsverordnung ... a) Nach der Angabe zu § 30 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 30a Befreiung in Fällen gescheiterter langfristiger Mobilität nach der Richtlinie (EU) ... Schutzes bei Inhabern einer Blauen Karte EU". 2. Nach § 30 wird folgender § 30a eingefügt: „§ 30a Befreiung in Fällen gescheiterter langfristiger ... 2. Nach § 30 wird folgender § 30a eingefügt: „ § 30a Befreiung in Fällen gescheiterter langfristiger Mobilität nach der Richtlinie (EU) ... Nummer 7a wird folgende Nummer 7b eingefügt: „7b. die Voraussetzungen nach § 30a für die Wiedereinreise in das Bundesgebiet vorliegen. Die Anträge auf die Blaue Karte EU ...
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