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Synopse aller Änderungen der AufenthV am 01.11.2011
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. November 2011 durch Artikel 1 der 6. AufenthVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der AufenthV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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AufenthV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.11.2011 geltenden Fassung | AufenthV n.F. (neue Fassung) in der am 01.11.2011 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 22.07.2011 BGBl. I S. 1530, 2080 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet Abschnitt 1 Passpflicht für Ausländer § 2 Erfüllung der Passpflicht durch Eintragung in den Pass eines gesetzlichen Vertreters § 3 Zulassung nichtdeutscher amtlicher Ausweise als Passersatz § 4 Deutsche Passersatzpapiere für Ausländer § 5 Allgemeine Voraussetzungen der Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer § 6 Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland § 7 Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Ausland § 8 Gültigkeitsdauer des Reiseausweises für Ausländer § 9 Räumlicher Geltungsbereich des Reiseausweises für Ausländer § 10 Sonstige Beschränkungen im Reiseausweis für Ausländer § 11 Verfahren der Ausstellung oder Verlängerung des Reiseausweises für Ausländer im Ausland § 12 Grenzgängerkarte § 13 Notreiseausweis § 14 Befreiung von der Passpflicht in Rettungsfällen Abschnitt 2 Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels Unterabschnitt 1 Allgemeine Regelungen § 15 Gemeinschaftsrechtliche Regelung der Kurzaufenthalte § 16 Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen § 17 Nichtbestehen der Befreiung bei Erwerbstätigkeit während eines Kurzaufenthalts Unterabschnitt 2 Befreiungen für Inhaber bestimmter Ausweise § 18 Befreiung für Inhaber von Reiseausweisen für Flüchtlinge und Staatenlose § 19 Befreiung für Inhaber dienstlicher Pässe § 20 Befreiung für Inhaber von Ausweisen der Europäischen Union und zwischenstaatlicher Organisationen und der Vatikanstadt § 21 Befreiung für Inhaber von Grenzgängerkarten § 22 Befreiung für Schüler auf Sammellisten Unterabschnitt 3 Befreiungen im grenzüberschreitenden Beförderungswesen § 23 Befreiung für ziviles Flugpersonal § 24 Befreiung für Seeleute § 25 Befreiung in der internationalen zivilen Binnenschifffahrt § 26 Transit ohne Einreise; Flughafentransitvisum Unterabschnitt 4 Sonstige Befreiungen § 27 Befreiung für Personen bei Vertretungen ausländischer Staaten § 28 Befreiung für freizügigkeitsberechtigte Schweizer § 29 Befreiung in Rettungsfällen § 30 Befreiung für die Durchreise und Durchbeförderung Abschnitt 3 Visumverfahren § 30a Bestimmung der zuständigen Stelle bei der Beteiligung im Visumverfahren § 31 Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung § 32 Zustimmung der obersten Landesbehörde § 33 Zustimmungsfreiheit bei Spätaussiedlern § 34 Zustimmungsfreiheit bei Wissenschaftlern und Studenten § 35 Zustimmungsfreiheit bei bestimmten Arbeitsaufenthalten und Praktika § 36 Zustimmungsfreiheit bei dienstlichen Aufenthalten von Mitgliedern ausländischer Streitkräfte § 37 Zustimmungsfreiheit in sonstigen Fällen § 38 Ersatzzuständigkeit der Ausländerbehörde Abschnitt 3a Anerkennung von Forschungseinrichtungen und Abschluss von Aufnahmevereinbarungen § 38a Voraussetzungen für die Anerkennung von Forschungseinrichtungen § 38b Aufhebung der Anerkennung § 38c Mitteilungspflichten anerkannter Forschungseinrichtungen gegenüber den Ausländerbehörden § 38d Beirat für Forschungsmigration § 38e Veröffentlichungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge § 38f Inhalt und Voraussetzungen der Unterzeichnung der Aufnahmevereinbarung Abschnitt 4 Einholung des Aufenthaltstitels im Bundesgebiet § 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke § 40 Verlängerung eines visumfreien Kurzaufenthalts § 41 Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten Abschnitt 5 Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen § 42 Antragstellung auf Verlegung des Wohnsitzes § 43 Verfahren bei Zustimmung des anderen Mitgliedstaates zur Wohnsitzverlegung Kapitel 3 Gebühren § 44 Gebühren für die Niederlassungserlaubnis § 44a Gebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG § 45 Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis § 45a Gebühren für den elektronischen Identitätsnachweis § 45b Gebühren für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen § 45c Gebühr bei Neuausstellung § 46 Gebühren für das Visum § 47 Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen § 48 Gebühren für pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen § 49 Bearbeitungsgebühren § 50 Gebühren für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger § 51 Widerspruchsgebühr § 52 Befreiungen und Ermäßigungen § 53 Befreiung und Ermäßigung aus Billigkeitsgründen § 54 Zwischenstaatliche Vereinbarungen Kapitel 4 Ordnungsrechtliche Vorschriften § 55 Ausweisersatz § 56 Ausweisrechtliche Pflichten § 57 Vorlagepflicht beim Vorhandensein mehrerer Ausweisdokumente § 57a Pflichten der Inhaber von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes Kapitel 5 Verfahrensvorschriften Abschnitt 1 Muster für Aufenthaltstitel, Pass- und Ausweisersatz und sonstige Dokumente § 58 Vordruckmuster § 59 Muster der Aufenthaltstitel § 60 Lichtbild § 61 Sicherheitsstandard, Ausstellungstechnik Abschnitt 2 Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes § 61a Fingerabdruckerfassung bei der Beantragung von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium § 61b Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung sowie der dezentralen Qualitätssicherung § 61c Übermittlung der Daten an den Dokumentenhersteller § 61d Nachweis der Erfüllung der Anforderungen § 61e Qualitätsstatistik § 61f Automatischer Abruf aus Dateien und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich § 61g Verwendung im nichtöffentlichen Bereich § 61h Anwendung der Personalausweisverordnung Unterabschnitt 2 Führung von Ausländerdateien durch die Ausländerbehörden und die Auslandsvertretungen § 62 Dateienführungspflicht der Ausländerbehörden § 63 Ausländerdatei A § 64 Datensatz der Ausländerdatei A § 65 Erweiterter Datensatz § 66 Datei über Passersatzpapiere § 67 Ausländerdatei B § 68 Löschung § 69 Visadatei § 70 Datei über Visaversagungen Unterabschnitt 3 Datenübermittlungen an die Ausländerbehörden § 71 Übermittlungspflicht § 72 Mitteilungen der Meldebehörden § 72a Mitteilungen der Pass- und Ausweisbehörden § 73 Mitteilungen der Staatsangehörigkeits- und Bescheinigungsbehörden nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes § 74 Mitteilungen der Justizbehörden § 75 Mitteilungen der Bundesagentur für Arbeit § 76 Mitteilungen der Gewerbebehörden | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) § 76a Form und Verfahren der Datenübermittlung im Ausländerwesen |
Kapitel 6 Ordnungswidrigkeiten § 77 Ordnungswidrigkeiten § 78 Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten Kapitel 7 Übergangs- und Schlussvorschriften § 79 Anwendung auf Freizügigkeitsberechtigte § 80 (aufgehoben) § 81 Weitergeltung von nach bisherigem Recht ausgestellten Passersatzpapieren § 82 Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien § 82a Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union § 83 Erfüllung ausweisrechtlicher Verpflichtungen § 84 Beginn der Anerkennung von Forschungseinrichtungen Anlage A (zu § 16) Anlage B (zu § 19) Anlage C (zu § 26 Abs. 3 Nr. 1) Anlage D1 Ausweisersatz gemäß § 48 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 78a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes Anlage D2a Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 4 Aufenthaltsgesetz Anlage D2b Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Abs. 4 Aufenthaltsgesetz Anlage D3 Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz Anlage D4a (aufgehoben) Anlage D4b (aufgehoben) Anlage D4c Reiseausweis für Ausländer nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Anlage D4d Vorläufiger Reiseausweis für Ausländer nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Anlage D5 (aufgehoben) Anlage D5a Grenzgängerkarte § 12 Anlage D6 Notreiseausweis nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 Anlage D7 (aufgehoben) Anlage D7a Reiseausweis für Flüchtlinge nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Anlage D7b Vorläufiger Reiseausweis für Flüchtlinge nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Anlage D8 (aufgehoben) Anlage D8a Reiseausweis für Staatenlose nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Anlage D8b Vorläufiger Reiseausweis für Staatenlose nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Anlage D9 Bescheinigung über die Wohnsitzverlegung nach § 4 Abs. 1 Nr. 6 Anlage D10 Standardreisedokument für die Rückführung nach § 4 Abs. 1 Nr. 7 Anlage D11 Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel und zur Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung Anlage D11a Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes Anlage D12 Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung (§ 63 des Asylverfahrensgesetzes) Anlage D13a Visum (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz) Anlage D13b Verlängerung des Visums im Inland Anlage D14 Aufenthaltstitel nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 Aufenthaltsgesetz Anlage D14a Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes Anlage D15 Aufenthaltskarte (§ 5 Abs. 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU) und Aufenthaltserlaubnis, die Ausländern ausgestellt wird, die auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit ein Aufenthaltsrecht besitzen Anlage D16 Bescheinigung des Daueraufenthalts und Daueraufenthaltskarte (§ 5 Abs. 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU) Anlage D17 Aufkleber zur Anschriftenänderung (§ 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes) | |
§ 76a (neu) | § 76a Form und Verfahren der Datenübermittlung im Ausländerwesen |
(1) 1 Für die Datenübermittlung zwischen den mit der Ausführung des Aufenthaltsgesetzes beauftragten Behörden werden der Datenübermittlungsstandard 'XAusländer' und das Übermittlungsprotokoll OSCI-Transport in der im Bundesanzeiger bekannt gemachten jeweils gültigen Fassung verwendet. 2 Die Möglichkeiten des OSCI-Standards zur sicheren Verschlüsselung und Signatur sind bei der Übertragung zu nutzen. (2) 1 Absatz 1 ist auf die Datenübermittlung über Vermittlungsstellen entsprechend anzuwenden. 2 Erfolgt die Datenübermittlung zwischen den mit der Ausführung des Aufenthaltsgesetzes beauftragten Behörden über Vermittlungsstellen in verwaltungseigenen Kommunikationsnetzen, kann auch ein dem jeweiligen Landesrecht entsprechendes vom OSCI-Transport abweichendes Übermittlungsprotokoll eingesetzt werden, soweit dies hinsichtlich der Datensicherheit und des Datenschutzes ein den genannten Anforderungen entsprechendes Niveau aufweist. 3 Die Gleichwertigkeit ist durch die verantwortliche Stelle zu dokumentieren. |
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