Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Anlaufbedingungsverordnung (2. AnlBVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 22.11.2010 BGBl. I S. 1632 (Nr. 59); Geltung ab 01.12.2010
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Eingangsformel



Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verordnet auf Grund

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des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6, auch in Verbindung mit Satz 2 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 sowie mit § 9c des Seeaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2876), von denen § 9 Absatz 1 Satz 1 und 2 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 8 und § 9c durch Artikel 1 Nummer 9 des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 706) geändert worden sind, und

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des § 36 Absatz 3 des Gesetzes über die Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b des Gesetzes vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 156, 340) geändert worden ist:

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*)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinien 2009/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Änderung der Richtlinie 2002/59/EG über die Errichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr (ABl. L 131 vom 28.5.2009, S. 101) sowie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Hafenstaatkontrolle (Neufassung) (ABl. L 131 vom 28.5.2009, S. 57).



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