interne Verweise§ 8 GefStoffV Allgemeine Schutzmaßnahmen (vom 05.12.2024) ... hat bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nach Anhang I Nummer 2 bis 5 sowohl die §§ 6 bis 18 als auch die betreffenden Vorschriften des Anhangs I Nummer 2 bis 5 zu ...
§ 21 GefStoffV Chemikaliengesetz - Anzeigen (vom 05.12.2024) ... 5.4.2.3 Absatz 3 eine Änderung nicht oder nicht rechtzeitig anzeigt, 3a. entgegen § 10a Absatz 5 Satz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, ...
§ 22 GefStoffV Chemikaliengesetz - Tätigkeiten (vom 05.12.2024) ... 3 Nummer 2 Atemschutz nicht oder nicht richtig zur Verfügung stellt, 17a. entgegen § 10a Absatz 1 Satz 1 ein Verzeichnis nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt, 17b. ... Verzeichnis nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt, 17b. entgegen § 10a Absatz 2 Satz 1 ein Verzeichnis nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt, 17c. ... nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt, 17c. entgegen § 10a Absatz 6 Nummer 2 nicht sicherstellt, dass ein Beschäftigter oder eine Vertretung unterrichtet und informiert ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
V. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 384
Artikel 1 GefStoffVuaÄndV Änderung der Gefahrstoffverordnung ... c) Nach der Angabe zu § 10 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 10a Besondere Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten bei Tätigkeiten mit ... Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B Beschäftigte nicht in das Expositionsverzeichnis nach § 10a Absatz 1 Satz 1 aufgenommen wurden,". cc) Die bisherige Nummer 5 wird Nummer 6. dd) ... gegebenen Regel ausgeübt werden." 11. Nach § 10 werden die folgenden §§ 10a bis 11a eingefügt: „§ 10a Besondere Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und ... Nach § 10 werden die folgenden §§ 10a bis 11a eingefügt: „ § 10a Besondere Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten bei Tätigkeiten mit ... Nummer 3 werden die folgenden Nummern 3a und 3b eingefügt: „3a. entgegen § 10a Absatz 5 Satz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, ... 17 werden die folgenden Nummern 17a bis 17f eingefügt: „17a. entgegen § 10a Absatz 1 Satz 1 ein Verzeichnis nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt, 17b. ... nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt, 17b. entgegen § 10a Absatz 2 Satz 1 ein Verzeichnis nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt, 17c. ... nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt, 17c. entgegen § 10a Absatz 6 Nummer 2 nicht sicherstellt, dass ein Beschäftigter oder eine Vertretung unterrichtet und informiert ...
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