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Artikel 3 - Viertes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (4. DDROpfRehaVG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 9. Dezember 2010 BerRehaG § 20, § 23

Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1625), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. August 2007 (BGBl. I S. 2118) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 20 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „2011" durch die Angabe „2019" ersetzt.

2.
In § 23 Satz 1 wird die Angabe „2012" durch die Angabe „2020" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Viertes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 4. DDROpfRehaVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. DDROpfRehaVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze
G. v. 22.06.2011 BGBl. I S. 1202
Artikel 12 EUSozSichAnpG Änderung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1625), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1744) geändert worden ist, werden die ...