Artikel 1 - Dritte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (3. SvEVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2011 SvEV § 2

§ 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), die zuletzt durch die Verordnung vom 19. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3667) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird die Angabe „215" durch die Angabe „217" ersetzt.

b)
Satz 2 wird wie folgt geändert:

In Nummer 2 und 3 wird jeweils die Angabe „84" durch die Angabe „85" ersetzt.

2.
In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „204" durch die Angabe „206" ersetzt.

3.
In Absatz 4 Satz 2 wird die Angabe „3,55" durch die Angabe „3,59" und die Angabe „2,88" durch die Angabe „2,91" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 3. SvEVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. SvEVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
V. v. 02.12.2011 BGBl. I S. 2453
Artikel 1 4. SvEVÄndV Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
... vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. November 2010 (BGBl. I S. 1751) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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