Zitierungen von § 182a SGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 182a SGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 184 SGG
... jeden Rechtszug zu zahlen. Soweit wegen derselben Streitsache ein Mahnverfahren ( § 182a ) vorausgegangen ist, wird die Gebühr für das Verfahren über den Antrag auf Erlass ...
§ 193 SGG
... Beteiligten einander Kosten zu erstatten haben. Ist ein Mahnverfahren vorausgegangen ( § 182a ), entscheidet das Gericht auch, welcher Beteiligte die Gerichtskosten zu tragen hat. Das ...


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