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Zitierungen von § 182a SGG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 182a SGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 184 SGG
... jeden Rechtszug zu zahlen. Soweit wegen derselben Streitsache ein Mahnverfahren ( § 182a ) vorausgegangen ist, wird die Gebühr für das Verfahren über den Antrag auf Erlass ...
§ 193 SGG
... Beteiligten einander Kosten zu erstatten haben. Ist ein Mahnverfahren vorausgegangen ( § 182a ), entscheidet das Gericht auch, welcher Beteiligte die Gerichtskosten zu tragen hat. Das ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/951/v13583.htm