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§ 1 - Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2011 (SVRechGrV 2011 k.a.Abk.)
§ 1 Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung
(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2009 beträgt 30.506 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2011 beträgt 30.268 Euro.
(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.
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