Tools:
Update via:
Änderung Anlage KTFG vom 22.07.2022
Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 2. EKFG-ÄndG am 22. Juli 2022 und Änderungshistorie des KTFGHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
Anlage KTFG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 22.07.2022 geltenden Fassung | Anlage KTFG n.F. (neue Fassung) in der am 22.07.2022 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 12.07.2022 BGBl. I S. 1144 |
---|---|
(Text alte Fassung) Anlage (zu § 6 Satz 3) Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds | (Text neue Fassung)Anlage (aufgehoben) |
Titel Funktion | Zweckbestimmung | Soll 2011 1.000€ | Soll 2010 1.000€ | Ist 2009 1.000€ | Vorbemerkung | Am 28. September 2010 hat die Bundesregierung ihr langfristig angelegtes Energiekonzept be- schlossen. Deutschland will danach in Zukunft bei wettbewerbsfähigen Energiepreisen und ho- hem Wohlstandsniveau eine Vorreiterrolle hinsicht- lich Energieeffizienz und Umweltschonung anstre- ben. Ein hohes Maß an Versorgungssicherheit, ein wirksamer Klima- und Umweltschutz sowie eine wirtschaftlich tragfähige Energieversorgung sind zugleich wichtige Voraussetzungen dafür, dass Deutschland auch langfristig ein wettbewerbsfähi- ger Industriestandort bleibt. | Ab dem Jahr 2011 werden auf der Grundlage des Energiekonzeptes zusätzliche Mittel aus Förder- beiträgen der Betreibergesellschaften der deut- schen Kernkraftwerke und aus den in § 4 Ab- satz 1 Nummer 3 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens 'Energie- und Klima- fonds' genannten Mehrerlösen aus der Verstei- gerung der Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen bereitgestellt. Zur Umsetzung der Zweckbestimmung des 'Energie- und Klimafonds' wird ein jährlicher Wirtschaftsplan aufgestellt. Im Jahr 2011 fließen dem Sondervermögen Einnahmen in Höhe von 300 Mio. € zu. | Einnahmen | Verwaltungseinnahmen | | | 119 99 -960 | Vermischte Einnahmen | - | | | Übrige Einnahmen | | | 162 01 -960 | Erträge aus der Anlage der vertraglich vereinbarten Zah- lungen der Betreibergesellschaften der deutschen Kern- kraftwerke | - | | Haushaltsvermerk: | | | Mehreinnahmen dienen zur Deckung von Mehraus- gaben bei folgendem Titel: 919 01. | | | 282 01 -873 | Vertraglich vereinbarte Zahlungen der Betreibergesell- schaften der deutschen Kernkraftwerke | 300.000 | | 359 01 -950 | Entnahme aus Rücklage | - | | | Ausgaben | Haushaltsvermerk: | 1. Die Ausgaben sind übertragbar. | 2. Einsparungen bei den Titeln 683 01, 683 02, 686 01, 686 03, 686 04, 686 05, 687 01 und 687 02 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 919 01. | Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 661 07 -411 | Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäude- sanierung 'CO2-Gebäudesanierungsprogramm' der KfW Förderbank | | | Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 500.000 T€ | | | im Haushaltsjahr 2012 bis zu | 60.000 T€ im Haushaltsjahr 2013 bis zu | 80.000 T€ im Haushaltsjahr 2014 bis zu | 80.000 T€ im Haushaltsjahr 2015 bis zu | 50.000 T€ im Haushaltsjahr 2016 bis zu | 45.000 T€ im Haushaltsjahr 2017 bis zu | 40.000 T€ im Haushaltsjahr 2018 bis zu | 40.000 T€ im Haushaltsjahr 2019 bis zu | 35.000 T€ im Haushaltsjahr 2020 bis zu | 35.000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu | 35.000 T€ Erläuterungen Das Förderprogramm 2011 umfasst ein Volumen von 500 Mio. €. Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) | Gesamt- ausgaben des Bundes | Verausgabt bis 2009 | Bewilligt 2010 | Nach 2010 über- tragene Ausgabe- reste | Veran- schlagt 2011 | Vorbe- halten für 2012 ff | 1.000€ | 1.000€ | 1.000€ | 1.000€ | 1.000€ | 1.000€ 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 Förderprogramm 2011 | 500.000 | - | - | - | - | 500.000 Titel Funktion | Zweckbestimmung | Soll 2011 1.000€ | Soll 2010 1.000€ | Ist 2009 1.000€ 683 01 -171 | Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Erneuerbare Energien | 40.000 | | Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 400.000 T€ | | | im Haushaltsjahr 2012 bis zu | 25.000 T€ im Haushaltsjahr 2013 bis zu | 100.000 T€ im Haushaltsjahr 2014 bis zu | 125.000 T€ im Haushaltsjahr 2015 bis zu | 150.000 T€ | Erläuterungen: | | | Bezeichnung | 1.000€ 1. Anwendungsorientierte Forschung | 31.000 2. Grundlagenforschung | 9.000 Zusammen | 40.000 683 02 -171 | Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Energieeffizienz | 28.000 | | Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 400.000 T€ | | | im Haushaltsjahr 2012 bis zu | 25.000 T€ im Haushaltsjahr 2013 bis zu | 100.000 T€ im Haushaltsjahr 2014 bis zu | 125.000 T€ im Haushaltsjahr 2015 bis zu | 150.000 T€ Erläuterungen: | | | Bezeichnung | 1.000€ 1. Anwendungsorientierte Forschung | 22.000 2. Grundlagenforschung | 6.000 Zusammen | 28.000 686 01 -790 | Klimaschonende Mobilität | 20.000 | | 686 03 -629 | Förderung der rationellen und sparsamen Energieverwen- dung - Energieeffizienzfonds | 90.000 | | Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 820.000 T€ | | | im Haushaltsjahr 2012 bis zu | 70.000 T€ im Haushaltsjahr 2013 bis zu | 200.000 T€ im Haushaltsjahr 2014 bis zu | 250.000 T€ im Haushaltsjahr 2015 bis zu | 300.000 T€ Erläuterungen: | | | 1. Energie- und Stromsparchecks für private Haushalte 2. Verbraucherinformationen zum Energiesparen sowie Öffent- lichkeitsarbeit 3. Unterstützung der Markteinführung hoch effizienter Quer- schnittstechnologien (z. B. Motoren, Pumpen, Kälteanlagen, Green-IT) durch direkte Zuschüsse an KMU 4. Förderung von Energiemanagementsystemen 5. Modernisierungsoffensive für innovative Netze 6. Förderung energieeffizienter und klimaschonender Produk- tionsprozesse 7. Förderung von hocheffizienten Kraftwerkstechnologien ge- mäß EU-ETS-Richtlinie und gemäß Energiekonzept der Bun- desregierung 8. Unterstützung und Entwicklung sonstiger Effizienzmaßnah- men | | | 686 04 -629 | Markteinführungsprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien | 40.000 | | Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 330.000 T€ | | | im Haushaltsjahr 2012 bis zu | 30.000 T€ im Haushaltsjahr 2013 bis zu | 80.000 T€ im Haushaltsjahr 2014 bis zu | 100.000 T€ im Haushaltsjahr 2015 bis zu | 120.000 T€ Erläuterungen: Förderung von innovativen Technologien zum Einsatz erneuerba- rer Energien (insbesondere zur Wärme- und Kälteerzeugung in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden). | | | 686 05 -332 | Nationale Klimaschutzinitiative | 40.000 | | Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 330.000 T€ | | | im Haushaltsjahr 2012 bis zu | 30.000 T€ im Haushaltsjahr 2013 bis zu | 80.000 T€ im Haushaltsjahr 2014 bis zu | 100.000 T€ im Haushaltsjahr 2015 bis zu | 120.000 T€ Erläuterungen: 1. Modellprojekte für den Klimaschutz 2. Förderung innovativer Technologien, Klimaschutz, Energie- und Ressourceneffizienz 3. Klimaschutzkonzepte 4. Informations- und Qualifikationsmaßnahmen zum Klima- schutz 5. Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen (z. B. Erstellung von Klimaschutzkonzepten) | | | 687 01 -332 | Internationaler Klima- und Umweltschutz | 35.000 | | Verpflichtungsermächtigung davon fällig: | 980.000 T€ | | | im Haushaltsjahr 2012 bis zu | 30.000 T€ im Haushaltsjahr 2013 bis zu | 300.000 T€ im Haushaltsjahr 2014 bis zu | 300.000 T€ im Haushaltsjahr 2015 bis zu | 200.000 T€ im Haushaltsjahr 2016 bis zu | 100.000 T€ im Haushaltsjahr 2017 bis zu | 50.000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 950.000 T€ gesperrt. | | | Haushaltsjahr 2012 | 25.000 T€ Haushaltsjahr 2013 | 295.000 T€ Haushaltsjahr 2014 | 295.000 T€ Haushaltsjahr 2015 | 195.000 T€ Haushaltsjahr 2016 | 95.000 T€ Haushaltsjahr 2017 | 45.000 T€ Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundes- tages. | 2. Die Erläuterungen zu Nr. 2 sind verbindlich. Erläuterungen: 1. Es sollen u. a. Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung von Kohlenstoffsenken sowie zur Minderung von Treibhausgas- emissionen in Entwicklungs- und Schwellenländern gefördert werden. Aus den Ausgaben sind 4 Mio. € für die Entwicklung eines globalen Kohlenstoffmarktes vorgesehen. 2. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen müssen mindestens zu 90 Prozent ODA-anrechenbar sein. | | | 687 02 -629 | Internationale Energie- und Rohstoffpartnerschaften | 7.000 | | | Ausgaben für Investitionen | | | 871 01 -680 | Entschädigungen und Kosten aus Deckungszusagen des Bundes gegenüber der KfW für Maßnahmen der KfW zur Förderung der ersten zehn Offshore-Windparks | - | | | Erläuterungen: Soweit Schadensfälle nicht aus Einnahmen der KfW, die im Zu- sammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen angefallen sind, abgedeckt werden können, sind diese aus Mitteln des Son- dervermögens zu decken. | | | | Besondere Finanzierungsausgaben | | | 919 01 -950 | Zuführungen an Rücklage | - | | | Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparun- gen bei folgenden Titeln geleistet werden: 683 01, 683 02, 686 01, 686 03, 686 04, 686 05, 687 01 und 687 02. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehrein- nahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 162 01. | | | | Abschluss der Anlage | | | | Einnahmen | | | Verwaltungseinnahmen | - | - | Übrige Einnahmen | 300.000 | - | Gesamteinnahmen | 300.000 | - | | Ausgaben | | | Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) | 300.000 | - | Ausgaben für Investitionen | - | - | Besondere Finanzierungsausgaben | - | - | Gesamtausgaben | 300.000 | - | |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9517/al165744-0.htm