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Änderung Anlage KTFG vom 22.07.2022

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in der vor dem 22.07.2022 geltenden Fassung
Anlage KTFG n.F. (neue Fassung)
in der am 22.07.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 12.07.2022 BGBl. I S. 1144
 

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Anlage (zu § 6 Satz 3) Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds


(Text neue Fassung)

Anlage (aufgehoben)


vorherige Änderung


Titel
Funktion | Zweckbestimmung | Soll
2011
1.000€ | Soll
2010
1.000€ | Ist
2009
1.000€

| Vorbemerkung

| Am 28. September 2010 hat die Bundesregierung
ihr langfristig angelegtes Energiekonzept be-
schlossen. Deutschland will danach in Zukunft
bei wettbewerbsfähigen Energiepreisen und ho-
hem Wohlstandsniveau eine Vorreiterrolle hinsicht-
lich Energieeffizienz und Umweltschonung anstre-
ben. Ein hohes Maß an Versorgungssicherheit, ein
wirksamer Klima- und Umweltschutz sowie eine
wirtschaftlich tragfähige Energieversorgung sind
zugleich wichtige Voraussetzungen dafür, dass
Deutschland auch langfristig ein wettbewerbsfähi-
ger Industriestandort bleibt. | Ab dem Jahr 2011 werden auf der Grundlage des
Energiekonzeptes zusätzliche Mittel aus Förder-
beiträgen der Betreibergesellschaften der deut-
schen Kernkraftwerke und aus den in § 4 Ab-
satz 1 Nummer 3 des Gesetzes zur Errichtung
eines Sondervermögens 'Energie- und Klima-
fonds' genannten Mehrerlösen aus der Verstei-
gerung der Berechtigungen zur Emission von
Treibhausgasen bereitgestellt.
Zur Umsetzung der Zweckbestimmung des
'Energie- und Klimafonds' wird ein jährlicher
Wirtschaftsplan aufgestellt. Im Jahr 2011 fließen
dem Sondervermögen Einnahmen in Höhe von
300 Mio. € zu.

| Einnahmen

| Verwaltungseinnahmen | | |

119 99
-960 | Vermischte Einnahmen | - | |

| Übrige Einnahmen | | |

162 01
-960 | Erträge aus der Anlage der vertraglich vereinbarten Zah-
lungen der Betreibergesellschaften der deutschen Kern-
kraftwerke | - | |

Haushaltsvermerk: | | |

Mehreinnahmen dienen zur Deckung von Mehraus-
gaben bei folgendem Titel: 919 01. | | |

282 01
-873 | Vertraglich vereinbarte Zahlungen der Betreibergesell-
schaften der deutschen Kernkraftwerke | 300.000 | |

359 01
-950 | Entnahme aus Rücklage | - | |

| Ausgaben

| Haushaltsvermerk:

| 1. Die Ausgaben sind übertragbar.

| 2. Einsparungen bei den Titeln 683 01, 683 02, 686 01,
686 03, 686 04, 686 05, 687 01 und 687 02 dienen zur
Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel:
919 01.

| Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

661 07
-411 | Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäude-
sanierung 'CO2-Gebäudesanierungsprogramm' der KfW
Förderbank | | |

Verpflichtungsermächtigung
davon fällig: | 500.000 T€ | | |

im Haushaltsjahr 2012 bis zu | 60.000 T€

im Haushaltsjahr 2013 bis zu | 80.000 T€

im Haushaltsjahr 2014 bis zu | 80.000 T€

im Haushaltsjahr 2015 bis zu | 50.000 T€

im Haushaltsjahr 2016 bis zu | 45.000 T€

im Haushaltsjahr 2017 bis zu | 40.000 T€

im Haushaltsjahr 2018 bis zu | 40.000 T€

im Haushaltsjahr 2019 bis zu | 35.000 T€

im Haushaltsjahr 2020 bis zu | 35.000 T€

im Haushaltsjahr 2021 bis zu | 35.000 T€

Erläuterungen
Das Förderprogramm 2011 umfasst ein Volumen von 500 Mio. €.




Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck) | Gesamt-
ausgaben
des
Bundes | Verausgabt
bis
2009 | Bewilligt
2010 | Nach 2010
über-
tragene
Ausgabe-
reste | Veran-
schlagt
2011 | Vorbe-
halten
für
2012 ff

| 1.000€ | 1.000€ | 1.000€ | 1.000€ | 1.000€ | 1.000€

1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7

Förderprogramm 2011 | 500.000 | - | - | - | - | 500.000


Titel
Funktion | Zweckbestimmung | Soll
2011
1.000€ | Soll
2010
1.000€ | Ist
2009
1.000€

683 01
-171 | Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Erneuerbare
Energien | 40.000 | |

Verpflichtungsermächtigung
davon fällig: | 400.000 T€ | | |

im Haushaltsjahr 2012 bis zu | 25.000 T€

im Haushaltsjahr 2013 bis zu | 100.000 T€

im Haushaltsjahr 2014 bis zu | 125.000 T€

im Haushaltsjahr 2015 bis zu | 150.000 T€

| Erläuterungen: | | |

Bezeichnung | 1.000€

1. Anwendungsorientierte Forschung | 31.000

2. Grundlagenforschung | 9.000

Zusammen | 40.000

683 02
-171 | Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Energieeffizienz | 28.000 | |

Verpflichtungsermächtigung
davon fällig: | 400.000 T€ | | |

im Haushaltsjahr 2012 bis zu | 25.000 T€

im Haushaltsjahr 2013 bis zu | 100.000 T€

im Haushaltsjahr 2014 bis zu | 125.000 T€

im Haushaltsjahr 2015 bis zu | 150.000 T€

Erläuterungen: | | |

Bezeichnung | 1.000€

1. Anwendungsorientierte Forschung | 22.000

2. Grundlagenforschung | 6.000

Zusammen | 28.000

686 01
-790 | Klimaschonende Mobilität | 20.000 | |

686 03
-629 | Förderung der rationellen und sparsamen Energieverwen-
dung - Energieeffizienzfonds | 90.000 | |

Verpflichtungsermächtigung
davon fällig: | 820.000 T€ | | |

im Haushaltsjahr 2012 bis zu | 70.000 T€

im Haushaltsjahr 2013 bis zu | 200.000 T€

im Haushaltsjahr 2014 bis zu | 250.000 T€

im Haushaltsjahr 2015 bis zu | 300.000 T€

Erläuterungen: | | |

1. Energie- und Stromsparchecks für private Haushalte
2. Verbraucherinformationen zum Energiesparen sowie Öffent-
lichkeitsarbeit
3. Unterstützung der Markteinführung hoch effizienter Quer-
schnittstechnologien (z. B. Motoren, Pumpen, Kälteanlagen,
Green-IT) durch direkte Zuschüsse an KMU
4. Förderung von Energiemanagementsystemen
5. Modernisierungsoffensive für innovative Netze
6. Förderung energieeffizienter und klimaschonender Produk-
tionsprozesse
7. Förderung von hocheffizienten Kraftwerkstechnologien ge-
mäß EU-ETS-Richtlinie und gemäß Energiekonzept der Bun-
desregierung
8. Unterstützung und Entwicklung sonstiger Effizienzmaßnah-
men | | |

686 04
-629 | Markteinführungsprogramm zur Förderung des Einsatzes
erneuerbarer Energien | 40.000 | |

Verpflichtungsermächtigung
davon fällig: | 330.000 T€ | | |

im Haushaltsjahr 2012 bis zu | 30.000 T€

im Haushaltsjahr 2013 bis zu | 80.000 T€

im Haushaltsjahr 2014 bis zu | 100.000 T€

im Haushaltsjahr 2015 bis zu | 120.000 T€

Erläuterungen:
Förderung von innovativen Technologien zum Einsatz erneuerba-
rer Energien (insbesondere zur Wärme- und Kälteerzeugung in
Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden). | | |

686 05
-332 | Nationale Klimaschutzinitiative | 40.000 | |

Verpflichtungsermächtigung
davon fällig: | 330.000 T€ | | |

im Haushaltsjahr 2012 bis zu | 30.000 T€

im Haushaltsjahr 2013 bis zu | 80.000 T€

im Haushaltsjahr 2014 bis zu | 100.000 T€

im Haushaltsjahr 2015 bis zu | 120.000 T€

Erläuterungen:
1. Modellprojekte für den Klimaschutz
2. Förderung innovativer Technologien, Klimaschutz, Energie-
und Ressourceneffizienz
3. Klimaschutzkonzepte
4. Informations- und Qualifikationsmaßnahmen zum Klima-
schutz
5. Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen (z. B. Erstellung von
Klimaschutzkonzepten) | | |

687 01
-332 | Internationaler Klima- und Umweltschutz | 35.000 | |

Verpflichtungsermächtigung
davon fällig: | 980.000 T€ | | |

im Haushaltsjahr 2012 bis zu | 30.000 T€

im Haushaltsjahr 2013 bis zu | 300.000 T€

im Haushaltsjahr 2014 bis zu | 300.000 T€

im Haushaltsjahr 2015 bis zu | 200.000 T€

im Haushaltsjahr 2016 bis zu | 100.000 T€

im Haushaltsjahr 2017 bis zu | 50.000 T€

Haushaltsvermerk:
1. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von
950.000 T€ gesperrt. | | |

Haushaltsjahr 2012 | 25.000 T€

Haushaltsjahr 2013 | 295.000 T€

Haushaltsjahr 2014 | 295.000 T€

Haushaltsjahr 2015 | 195.000 T€

Haushaltsjahr 2016 | 95.000 T€

Haushaltsjahr 2017 | 45.000 T€

Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundes-
tages.

| 2. Die Erläuterungen zu Nr. 2 sind verbindlich.
Erläuterungen:
1. Es sollen u. a. Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des
Klimawandels, zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung von
Kohlenstoffsenken sowie zur Minderung von Treibhausgas-
emissionen in Entwicklungs- und Schwellenländern gefördert
werden. Aus den Ausgaben sind 4 Mio. € für die Entwicklung
eines globalen Kohlenstoffmarktes vorgesehen.
2. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen müssen
mindestens zu 90 Prozent ODA-anrechenbar sein. | | |

687 02
-629 | Internationale Energie- und Rohstoffpartnerschaften | 7.000 | |

| Ausgaben für Investitionen | | |

871 01
-680 | Entschädigungen und Kosten aus Deckungszusagen des
Bundes gegenüber der KfW für Maßnahmen der KfW zur
Förderung der ersten zehn Offshore-Windparks | - | |

| Erläuterungen:
Soweit Schadensfälle nicht aus Einnahmen der KfW, die im Zu-
sammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen angefallen
sind, abgedeckt werden können, sind diese aus Mitteln des Son-
dervermögens zu decken. | | |

| Besondere Finanzierungsausgaben | | |

919 01
-950 | Zuführungen an Rücklage | - | |

| Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparun-
gen bei folgenden Titeln geleistet werden: 683 01,
683 02, 686 01, 686 03, 686 04, 686 05, 687 01
und 687 02.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehrein-
nahmen bei folgendem Titel geleistet werden:
162 01. | | |

| Abschluss der Anlage | | |

| Einnahmen | | |

Verwaltungseinnahmen | - | - |

Übrige Einnahmen | 300.000 | - |

Gesamteinnahmen | 300.000 | - |

| Ausgaben | | |

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) | 300.000 | - |

Ausgaben für Investitionen | - | - |

Besondere Finanzierungsausgaben | - | - |

Gesamtausgaben | 300.000 | - |