Verordnung zur Aufhebung der Zweiten Futtermittel-Verwertungsverbotsverordnung (2. FuttMVerwVerbVAufhV k.a.Abk.)

V. v. 06.12.2010 BGBl. I S. 1832 (Nr. 62); Geltung ab 14.12.2010
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 22 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2009 (BGBl. I S. 2205) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 14. Dezember 2010 2. FuttMVerwVerbV

Die Zweite Futtermittel-Verwertungsverbotsverordnung vom 16. Juli 2001 (BGBl. I S. 1656), die durch § 3 Absatz 27 des Gesetzes vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618, 2653) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Dezember 2010.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ilse Aigner



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