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§ 4 - DG Bank-Umwandlungsgesetz (DGBankUmwG k.a.Abk.)

§ 4 Satzung



Die Satzung der Aktiengesellschaft wird im Anhang 2 zu diesem Gesetz festgestellt. Sie kann nach Maßgabe des Aktiengesetzes geändert werden.

 
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