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Artikel 14 - Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (BRBG 2010 k.a.Abk.)
Artikel 14 Aufhebung des Gesetzes zu dem Abkommen über die Gründung eines Welthilfsverbandes
Artikel 14 wird in 1 Vorschrift zitiert
(2177-1)
Das Gesetz zu dem Abkommen über die Gründung eines Welthilfsverbandes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2177-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
Das Gesetz zu dem Abkommen über die Gründung eines Welthilfsverbandes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2177-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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Zitierungen von Artikel 14 Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 14 BRBG 2010 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BRBG 2010 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 20 BRBG 2010 Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege
... I S. 2348) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt: „Artikel 14 Absatz 6 dieses Gesetzes tritt einen Monat nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist außer ...
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