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Artikel 22 - Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (BRBG 2010 k.a.Abk.)

Artikel 22 Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen


Artikel 22 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Dezember 2010 StrEG § 17, §§ 18 und 19, § 20, § 21

(313-4)

Die §§ 17 bis 21 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen vom 8. März 1971 (BGBl. I S. 157), das zuletzt durch das Gesetz vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2478) geändert worden ist, werden aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 22 Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 22 BRBG 2010 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRBG 2010 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1332, 1933
Artikel 4 StPOuIRGÄndG Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
... Strafverfolgungsmaßnahmen vom 8. März 1971 (BGBl. I S. 157), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864) geändert worden ist, werden die ...